Häufig gestellte Fragen - frequently asked questions (faq)

FAQ 1Uns erreichen immer wieder Fragen von Schülerinnen, Schülern und Eltern, die wir hier gesammelt und beantwortet haben. die Fragen sind geordnet nach: 

  • Allgemeine Fragen zur Ausbildung
  • Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen
  • Fragen zum Ausbildungsgang
  • Fragen zum Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Fragen zum Schwerpunkt Sozialpflege
  • Fragen zum Berufsabschluss

Allgemeine Fragen zur Ausbildung

Was sollte man sich genau überlegen, bevor man die Ausbildung anfängt?
Sie sollten sich vorstellen können, sich für 2 Jahre mit den Themen Sozialpflege und Erziehung von Kindern zu beschäftigen und prüfen, ob ein sozialer Beruf das Richtige für Sie ist.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistent dauert 2 Jahre. Eine möglicherweise anschließende Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin oder z.B. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin dauert noch einmal 3 Jahre.
Kann ich für die Ausbildung BaFöG beantragen?
Die Ausbildung ist förderungsfähig, der Antrag muss beim zuständigen Landkreis gestellt werden.
Kann ich die Ausbildung abbrechen, wenn sie mir nicht liegt?
Die Ausbildung kann abgebrochen werden. Eine Unterbrechung ist nicht vorgesehen. Ein Wechsel in eine andere Ausbildung sollte im 1. Ausbildungsjahr erfolgen.
Benötige ich Vorkenntnisse in Pädagogik oder Pflege?
Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung. Wer aber schon Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Unterstützungsbedarf oder Pflegebedürftigen hat, kann meist besser einschätzen, ob die Ausbildung die richtige ist.
Kann ich auch über einen anderen Weg ErzieherIn oder HeilerziehungspflegerIn werden?
Nach der Mittleren Reife ist der Weg über die Sozialassistenz der direkteste Weg. Wer schon über eine andere, abgeschlossene Ausbildung verfügt und sozialpädagogische Erfahrungen besitzt, muss die Sozialassistenz meist nicht absolvieren und kann sich als „Quereinsteiger“ an der Fachschule für Sozialwesen bewerben. Wer schon über Abitur oder Fachhochschulreife verfügt, kann sich nach einem sozialpädagogischen praktischen Jahr (z.B. FSJ, BFD) ebenfalls als Quereinsteiger an der Fachschule bewerben.
Wie kann ich Krankheitstage entschuldigen?
Bis zu drei Tage können von den Erziehungsberechtigten oder ab 18 von dem Schüler/der Schülerin entschuldigt werden, ab dem 3. Fehltag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.
Gibt es an der Schule Parkplätze?
Für Fahrgemeinschaften gibt es in begrenztem Umfang Parkkarten, mit denen man Zufahrt auf den Schulparkplatz hat.

Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen

Welchen Schulabschluss benötige ich für die Ausbildung?
Notwendig ist der Mittlere Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
Ist die Ausbildung in jedem Bundesland gleich?
In jedem Bundesland gibt es andere Ausbildungsverordnungen, aber der Abschluss als Sozialassistent/in wird in jedem Bundesland anerkannt.
Kann ich mit 25 noch die Ausbildung beginnen?
In der Regel kann nur aufgenommenen werden, wer das 23. Lebensjahr bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.
Wann muss ich mich bewerben? 
Die Anmeldung muss bis zum 30. April des Aufnahmejahres erfolgt sein. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Deshalb ist es sinnvoll, sich früher anzumelden: Wenn Sie die Klasse 10 besuchen, sollten Sie sich im Februar mit der beglaubigten Kopie Ihres Halbjahreszeugnisses bewerben. 
Spielen meine Schulnoten für die Bewerbung eine Rolle?
Ja, in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe darf nur eine „Vier“ vorkommen. Andernfalls müssen Sie eine gesonderte Eingangsprüfung absolvieren.
Wenn ich ganz besondere Gründe habe, gerade in Marburg mein Ausbildung zu beginnen, wird das berücksichtigt?
Wenn Sie soziale Gründe geltend machen wollen, fügen Sie diese bitte schriftlich Ihrer Bewerbung bei, damit wir prüfen können, ob Sie bevorzugt aufgenommen werden.
Wann erhalte ich Antwort, ob ich aufgenommen worden bin?
Sie erhalten möglichst rasch nach Ihrer Bewerbung eine Rückmeldung. Da der Anmeldeschluss am 30. April liegt, können auch einige Zusagen erst im Laufe des Mai verschickt werden.

Fragen zum Ausbildungsgang

Wie sind die Ausbildungsjahre gegliedert?
Das ersten Jahr ist vollschulisch, es finden zwei dreiwöchige Praktika jeweils in einer sozialpädagogischen und einer sozialpflegerischen Einrichtungen statt. Im 2. Jahr haben Sie zwei Tage in der Woche Unterricht und gehen drei Tage in die Praxis.
Welche Fächer werden im 1. Jahr unterrichtet?
Deutsch, Politik, Religion, Medien, Erziehung, Sozialpflege, Gestaltung der Lebensumwelt, Bewegung, Ernährung/Haushaltsführung und Anthropologie.
Sind die Fächer nur theoretisch?
Die allgemeinbildenden Fächer haben auch einen berufbezogenen Aspekt, die anderen Fächern haben einen sehr direkten Bezug zum Berufsfeld und sind auch praktisch orientiert. 
Wie viele Praktika gibt es im 1. Ausbildungsjahr?
 
Es finden dreiwöchige Praktika jeweils in einer Kindertagesstätte und in einer sozialpflegerischen Einrichtungen statt.
Aus welchem Grund beinhaltet die BSA-Ausbildung zwei verschiedene Praktika in zwei Richtungen?
Sie erhalten hier einen guten Einblick in die unterschiedlichen sozialen Berufsrichtungen und können sich qualifiziert für die Fachrichtung im 2. Ausbildungsabschnitt entscheiden.
Wie viele Studienfahrten gibt es?
Im 1. Ausbildungsjahr findet eine verpflichtende Studienfahrt statt, für die angespart werden kann und die von den Schülerinnen und Schülern mitorganisiert wird. Im 2. Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit eintägige Studienfahrten durchzuführen.Wann muss ich mich für einen Schwerpunkt entscheiden?
Sie entscheiden sich nach den beiden Praktika und einer individuellen Beratung am Ende des 1. Ausbildungsjahres. 
Kann ich während der BSA-Ausbildung auch die Fachhochschulreife erwerben?
Dies ist an unserer Schule nicht möglich, wir empfehlen im Anschluss an die BSA-Ausbildung die einjährige Fachoberschule zu absolvieren oder in der ErzieherInnen-Ausbildung zusätzlich Mathematik zu belegen und damit die Voraussetzung für den zusätzlichen Erwerb der Fachhochschulreife zu erlangen.
Mit welchen Noten werde ich in das 2. Ausbildungsjahr versetzt?
Für die Versetzung müssen Sie in allen Fächern mindesten ausreichende Leistungen haben. Eine „Fünf“ kann unter bestimmten Umständen ausgeglichen werden. Außerdem müssen die beiden Praktika ordnungsgemäß absolviert sein.
Was passiert, wenn ich die Noten nicht erreiche? 
Sie haben das Recht, das 1. Ausbildungsjahr zu wiederholen.
Gibt es eine Abschlussprüfung?
Erst am Ende der zweijährigen Ausbildung steht eine Abschlussprüfung. Wenn Sie diese bestehen, sind sie Staatlich anerkannte(r) Sozialassistent(in).

Fragen zum Schwerpunkt Sozialpädagogik

Muss ich mich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern oder bekomme ich den zugeteilt?
Zur Ausbildung gehört, sich selbstständig einen Praktikumsplatz zu suchen, der höchstens 30 km von der Schule entfernt liegt. Bei der Suche erhalten Sie Unterstützung von den Lehrkräften. (Adressen zu Praxisstellen)
Kann ich auch in einer Jugendwohngruppe Praktikum machen?
Sie arbeiten ausschließlich in Kindertagesstätten mit Kindern von 0 bis 6 Jahren und lernen hier elementare Erziehung kennen. In der Erzieherausbildung praktizieren Sie dann auch in ganz anderen Einrichtungen.
Welche Anforderungen muss eine Praxisstelle erfüllen?
Es soll ein mindestens zweigruppiger Kindergarten sein und eine staatlich anerkannte Erzieherin mit wenigstens zweijähriger Berufspraxis muss Sie anleiten können.
Wie lange muss ich an den Praktikumstagen arbeiten?
An den drei Praxistagen arbeiten Sie 21 Stunden wöchentlich zuzüglich der Pausen.
Wird im 2. Jahr eine Ausbildungsvergütung bezahlt?
Da Sie einen Schülerstatus haben und auch nur in der Schulzeit arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Vergütung. Viele Einrichtungen zahlen aber Ausbildungszuschüsse zwischen 50 bis über 200 €. Die Schule stellt einen Mustervertrag für die Vereinbarung der Vergütung bereit.
Gibt es Betreuung durch Lehrer im Jahrespraktikum?
Die unterrichtenden Praxislehrer besuchen Sie drei Mal im Verlauf des Praktikums in unterschiedlichen Lernphasen. Bei diesen Besuchen gibt es auch immer Gespräche zwischen der Lehrkraft, der Anleiterin und der Praktikantin/dem Praktikanten, dessen Ergebnisse schriftlich festgehalten werden.
Kann ich meine Praktikumsstelle auch wechseln, wenn es Probleme gibt?
Bei den oben beschriebenen Anleitergesprächen geht es auch darum, welche Probleme auftauchen und welche Aufgaben alle Beteiligten haben, um das Problem zu lösen. Sollte es fortdauernde Schwierigkeiten geben, wird noch ein zusätzlicher Beratungs-Besuch stattfinden. Der Wechsel der Praxisstelle ist nach intensiven Beratungen und Bemühungen als letzter Ausweg möglich, sollte aber in der ersten Hälfte des Praktikums erfolgen und muss in jedem Fall von der Schule genehmigt werden.
Was passiert, wenn ich länger krank bin?
Bei längerer, entschuldigter Krankheit müssen Sie die Lerninhalte der Schule nachholen, in der Praxisstelle dürfen Sie insgesamt höchstens 15 Tage fehlen. Bei längerer Krankheit finden Beratungen statt, welche Lösungen sinnvoll sind. 
Werde ich gut auf die Erzieherausbildung vorbereitet?
Die intensive Verbindung zwischen praktischer Tätigkeit und theoretischen Inhalten bildet eine hervorragende Vorbereitung auf die Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialwesen. Wenn Sie diese an der Käthe-Kollwitz-Schule aufnehmen, ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Inhalte der Fachschule auf denen der Sozialassistenz aufbauen.

Fragen zum Schwerpunkt Sozialpflege

Wo kann ich mein Praktikum im Bereich Sozialpflege machen? 
Sie können das Praktikum in Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung: Tagesförderstätten, Schule mit Förderbedarf, Wohngruppen für Menschen mit Beeinträchtigung oder in der Altenhilfe: Altenwohn- und Pflegeheimen, Wohngruppen und Tagespflege absolvieren.
Muss ich mir meinen Praktikumsplatz selber suchen?
Zur Ausbildung gehört, sich selbstständig einen Praktikumsplatz zu suchen. Bei der Suche erhalten Sie Unterstützung von den Lehrkräften. (Adressen zu Praxisstellen)
Kann ich auch in einer Schule Praktikum machen?
In einer Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Pflegebedarf ist dies möglich. Halten Sie hier bitte Rücksprache mit den Lehrkräften für Sozialpflege.
Wer kann meine Anleitung in der Praxis übernehmen?
Die Anleitung muss durch eine staatlich anerkannte Gesundheits- und KrankenpflegerIn, HeilerziehungspflegerIn oder AltenpflegerIn mit wenigstens zweijähriger Berufspraxis gewährleistet sein.
Wird das Praktikum von den Lehrern betreut?
Die unterrichtenden Praxislehrerinnen besuchen Sie drei Mal im Verlauf des Praktikums. Bei diesen Besuchen finden immer Gespräche zwischen der Lehrkraft, der Anleiterin/dem Anleiter und der Praktikantin/dem Praktikanten statt, die schriftlich dokumentiert werden.
Darf ich die Praktikumsstelle auch wechseln?
Während des 2. Ausbildungsjahres arbeiten Sie ausschließlich in einer Einrichtung. Sollten Probleme auftreten, die nach intensiver Beratung  nicht gelöst werden können, besteht die Möglichkeit den Praktikumsplatz, nach Rücksprache mit der Schule, zu wechseln. 
Wie lange muss ich täglich arbeiten?
An den drei Praxistagen arbeiten Sie insgesamt 21 Stunden zuzüglich einer halben Stunde Pause täglich.
Was passiert, wenn ich länger krank bin?
Bei längerer, entschuldigter Krankheit müssen Sie die Lerninhalte der Schule nachholen, in der Praxisstelle dürfen Sie insgesamt höchstens 15 Tage fehlen. Bei längerer Krankheit finden Beratungen statt, welche Lösungen sinnvoll sind. 
Wie viele Unterrichtsstunden gibt es an den Schultagen?
In der Regel haben Sie an den beiden Unterrichtstagen jeweils 8 Stunden Unterricht.
Muss ich in der Praxis auch am Wochenende arbeiten?
Der Wochenenddienst ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit Ihnen möglich. Ein Freizeitausgleich muss jedoch gewährt sein.
Darf ich Nachtdienste machen?
Nachtdienste sind von den Dienstzeiten ausgeschlossen.
Kann ich in den Ferien arbeiten?
In den Ferien können Sie die Möglichkeit nutzen Fehltage nachzuarbeiten. Jedoch sollten Sie nicht die kompletten Ferien nacharbeiten. Sie brauchen auch Erholung.
Was mache ich nach der Ausbildung?
Der Abschluss der Ausbildung ermöglicht Ihnen den direkten Übergang in die Fachoberschule Sozialwesen oder Fachoberschule Gesundheit (Form B). Des Weiteren erfüllen Sie mit der Ausbildung zu Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme an einer Fachschule für Sozialwesen oder eine Fachschule für Heilerziehungspflege. Außerdem können Sie auch eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Altenpflege anstreben.

Fragen zum Berufsabschluss

Welche Prüfungen muss ich am Ende machen?
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Klausuren, einer praktischen Prüfung und evt. aus einer oder mehreren mündlichen Prüfungen. In die Prüfungsergebnisse fließen auch alle Noten des 2. Ausbildungsjahres ein.
Wie werde ich auf die abschließenden Prüfungen vorbereitet?
Die Prüfungsthemen beziehen sich auf das 2. Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsinhalte werden von den Lehrkräften intensiv mit den Schülerinnen und Schülern bearbeitet.
Was passiert, wenn ich den Abschluss nicht schaffe?
Sie haben die Möglichkeit, das 2. Ausbildungsjahr zu wiederholen.
Kann ich nach der Ausbildung als Sozialassistentin in einer KiTa arbeiten?
In Hessen sind sich Sozial- und Kultusministerium einig, dass bei den enormen Anforderungen an sozialpädagogische Fachkräfte und bei der großen Verantwortung, die der Umgang mit Menschen bedeutet, nur intensiv ausgebildete Fachkräfte arbeiten sollen (Staatlich anerkannte ErzieherInnen oder SozialpädagogInnen). Daher ist die Ausbildung zur Sozialassistentin eine berufliche Erstqualifizierung und bietet Orientierung und Qualifizierung im Schwerpunkt Sozialpädagogik.
Was kann ich mit dem Abschluss als Sozialassistentin anfangen? 
Nach bestandenem Abschluss besteht die Möglichkeit, in der einjährigen Fachoberschule die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben, an einer Fachschule für Sozialwesen die Erzieherausbildung zu beginnen, die Ausbildung an einer Fachschule für Heilerziehungspflege fortzusetzen oder eine Berufsausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich anzutreten.

 

 

 

Kontakt:

Abteilungsleitung: Frau Helga Meinke

Frau Anne Schüler koordiniert die Ausbildung zur Sozialassistenz, Sie ist Ansprechpartnerin für Erst-Beratungen.

Anmeldung (bis 30. April)

Anmeldeformular