Voraussetzungen der Aufnahme

Voraussetzung für die Aufnahme in die BSA sind ein

  • Mittlerer Bildungsabschluss

ODER

  • Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe.
  • Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Vorrausetzungen nicht erfüllen, müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

  • Aufgenommen werden kann nur, wer das 23. Lebensjahr bis zum Bewerbungsschluss des jeweiligen Schuljahres noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.

  • Ein aktueller Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis müssen vorgelegt werden. Die Bescheinigungen dürfen zu Beginn der Ausbildung im August/September nicht älter als 6 Monate sein.

Die Anmeldung muss bis zum 30. April des Aufnahmejahres erfolgt sein.

Kontakt:

Abteilungsleitung: Frau Helga Meinke

Frau Anne Schüler koordiniert die Ausbildung zur Sozialassistenz, Sie ist Ansprechpartnerin für Erst-Beratungen.

Anmeldung (bis 30. April)

Anmeldeformular