Die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

Die Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten bietet eine Grundlage für den Einstieg in sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe. Sie ist die Regel-Voraussetzung für die Erzieherausbildung.

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen oder Fachoberschulen und von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und in begrenztem Umfang verantwortlich tätig zu sein.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Im ersten Jahr liegt der Schwerpunkt in der Ausbildung von grundlegenden  sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Fachkompetenzen. Im zweiten Jahr wird die Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialpflege gewählt. An drei Tagen in der Woche sind Sie dann in der Praxis, an zwei Tagen in der Schule.

Die Ausbildung endet mit der Prüfung zur staatlich anerkannte Sozialassistentin/zum staatlich anerkannter Sozialassistenten.

Kontakt und Beratungszeiten

Frau Anne Schüler koordiniert die Ausbildung zur Sozialassistenz, Sie ist Ansprechpartnerin für Erst-Beratungen.

Wenn Sie die diese Website aufmerksam lesen, sind Sie umfassend über den Ausbildungsgang zur Sozialassistenz informiert. Haben Sie auch schon auf die Seite „Häufig gestellte Fragen - FAQs“ geschaut?

Sollten Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie sich per eMail oder auch telefonisch unter 06421-68585-0 an Frau Schüler wenden.

Anmeldung

Wenn Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen, benötigen wir folgende Bewerbungsunterlagen:

  • Anmeldebogen (siehe rechts im Kontakt-Menü)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit aktuellem Lichtbild
  • Das beglaubigte Zeugnis des Mittleren Abschlusses bez. das Halbjahreszeugnis des zum Mittleren Abschlusses führenden Schuljahres
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung und ein erweitertes Führungszeugnis (bitte erst ab dem 15. Mai des Aufnahmejahres mit aktuellem Datum vorlegen; das Ausstellungsdatum der Bescheinigung darf zu Beginn der Ausbildung im August/September 6 Monate nicht überschreiten).

Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen an der KKS vorgelegt haben.

Anmeldeschluss ist der 30. April des Anmeldejahres.


 

Kontakt:

Abteilungsleitung: Frau Helga Meinke

Frau Anne Schüler koordiniert die Ausbildung zur Sozialassistenz, Sie ist Ansprechpartnerin für Erst-Beratungen.

Anmeldung (bis 30. April)

Anmeldeformular