Die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz
Die Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten bietet eine Grundlage für den Einstieg in sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe. Sie ist die Regel-Voraussetzung für die Erzieherausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen oder Fachoberschulen und von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und in begrenztem Umfang verantwortlich tätig zu sein.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Im ersten Jahr liegt der Schwerpunkt in der Ausbildung von grundlegenden sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Fachkompetenzen. Im zweiten Jahr wird die Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialpflege gewählt. An drei Tagen in der Woche sind Sie dann in der Praxis, an zwei Tagen in der Schule.
Die Ausbildung endet mit der Prüfung zur staatlich anerkannte Sozialassistentin/zum staatlich anerkannter Sozialassistenten.