Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik

Die dreijährige Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befähigt zu selbstständiger Tätigkeit in vielfältigen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. ErzieherInnen arbeiten mit Kindern, Jugendlichen, oft auch mit Eltern und Familien. In der Ausbildung an der Käthe-Kollwitz-Schule kann auch die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.

Die Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Teil, in dem auch zwei 6-wöchige Praktika in der Nähe von Marburg oder im europäischen Ausland absolviert werden. Dieser Ausbildungsabschnitt schließt mit einer fachtheoretischen Prüfung ab.

Im dritten Ausbildungsjahr findet ein nach tariflicher Regelung bezahltes Berufspraktikum von einem Jahr Dauer in sozialpädagogischen Einrichtungen statt und wird von der Schule begleitet. Eine erfolgreich absolvierte abschließende methodische Prüfung am Ende des Berufspraktikums berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. “Staatlich anerkannter Erzieher“.

Näheres regelt die jeweils gültige Verordnung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Kontakt und Beratungszeiten

Ansprechpartner für Beratungen sind Frau Dahl und Frau Weitzel.

Sie können sich per Mail oder zu den Sprechzeiten telefonisch (06421 685850) beraten lassen.

Telefonische Beratungszeit von Frau Dahl ist:

Donnerstags, ab 31.03. von 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr.

Telefonische Beratungszeit von Frau Weitzel ist:

Montags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

 

Mit Fragen zur PivA Ausbildung können Sie sich per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!an Herrn Freiling-Heiner und Herrn Otterbein wenden.

Anmeldung


Wenn Sie die Voraussetzungen zur Bewerbung erfüllen, benötigen Sie für Ihre Bewerbung folgende Unterlagen:

  • Einen Anmeldebogen, den es im Sekretariat der Schule oder als Download gibt;
  • einen Lebenslauf in tabellarischer Form;
  • ein Lichtbild neuesten Datums;
  • ein Zeugnis des mittleren Abschlusses in beglaubigter Kopie;
  • Nachweise der beruflichen Ausbildung und Erfahrung in beglaubigter Kopie;
  • eine schriftliche Erklärung, ob Sie bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder an einer Abschlussprüfung teilgenommen haben;
  • einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Beide Bescheinigung sollen frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung vorgelegt werden. Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt der Nachweise.

Sollten Sie die noch fehlenden schulischen Abschlüsse oder Berufserfahrungen erst bis zu Beginn der Ausbildung erworben haben, legen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen Zwischenzeugnisse bzw. Zwischenbescheinigungen bei.
Die Zulassung zur Ausbildung ist bis zum 15.Februar des Aufnahmejahres zu beantragen.

Sollte die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber höher sein als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, führen wir am 2. Samstag im März ein Auswahlverfahren durch.

Das Anmeldeformular für die Fachschule für Sozialwesen finden Sie hier.

FSP Kontakt

Frau Jochmann, Frau Dahl und Frau Weitzel: Kontakt

Telefonische Sprechzeiten unter 06421 685850:

• Frau Dahl: 

Donnerstags ab 31.03. von 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr.

• Frau Weitzel: 

Montags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Anmeldeformular (Anmeldung bis 15. Februar)

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