Der Beirat an der Fachschule für Sozialwesen
Der Beirat ist ein Gremium der Fachschule für Sozialwesen, seine Aufgaben werden in einer Verordnung festgelegt. Er unterstützt die Zusammenarbeit von Praxis und Schule, tauscht Erkenntnisse und Entwicklungen der sozialpädagogischen Praxis aus, wirkt beim Auswahl- und Prüfungsverfahren sowie in der Beurteilung bei der Auswahl von Praxisstellen mit.
Der Beirat besteht aus vier Vertreterinnen und Vertretern der sozialpädagogischen Praxis, die vom Jugendhilfeausschuss gewählt werden, aus drei Vertretern der Lehrkräfte, die in der Schulformkonferenz gewählt werden, sowie aus der Abteilungsleiterin.
An dieser Stelle werden aktuelle Informationen über die Arbeit des Beirats der Fachschule für Sozialwesen eingestellt.
Die genaue Aufgabenbeschreibung finden Sie hier:
Aufgaben und Funktion des Beirats
Empfehlungen des Beirats:
Schlüsselkompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern
Empfehlungen zur Genehmigung von Praxisstellen
Empfehlungen des Beirats zur Verkürzung des Anerkennungsjahres