Praxisintegrierte vergütete Ausbildung zur Erzieher*in

Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung ist eine weitere Ausbildungsform auf dem Weg zur Erzieher*in. Der Unterschied zur vollschulischen Ausbildung (zwei Jahre schulischer Teil, ein Jahr Berufspraktikum) liegt darin, dass die Studierenden von Beginn der Ausbildung an in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt sind und ihre Ausbildung vergütet wird. Entsprechend des Ausbildungstandes sind die angehenden Erzieher*innen einige Tage in der Schule und den Rest der Arbeitswoche in der Praxisstelle.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“1 zu führen.

Wie ist die PivA organisiert?

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in dauert ebenso wie in der Vollzeitausbildung 3 Jahre. Sie beginnt zum 01.08. eines Jahres. Die Verteilung der Schul- und Praxistage in den unterschiedlichen Ausbildungsjahren sieht folgendermaßen aus:

1. Ausbildungsjahr:

Fachtheorie 3 Tage mit jeweils 8 Unterrichtsstunden (960h) und 2 Tagen Praxis mit 15 h (600h)

2. Ausbildungsjahr:

Fachtheorie 3 Tage mit jeweils 8 Unterrichtsstunden (960h) und 2 Tagen Praxis mit 15 h (600h)

3. Ausbildungsjahr:

Fachtheorie 2 Tage mit jeweils 8 Unterrichtsstunden (640h) und 3 Tagen Praxis mit 23 h Praxis (900h)

Es werden 39 h pro Woche berechnet, auch in den Ferien inklusive eines sechswöchigen Praktikums in einem zweiten sozialpädagogischen Arbeitsfeld.

Wie wird PivA vergütet?
Grundlage für die Bezahlung ist der TVAöD (Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes | Pflege). Die aktuelle Tabelle gültig vom 01.03.2019 bis 31.08.2020 sieht folgende Vergütung vor:

1. Ausbildungsjahr 1140,69 €

2. Ausbildungsjahr 1202,07 €

3. Ausbildungsjahr 1303,38 €

Ferien oder Urlaub?
In der unterrichtsfreien Zeit sind die Studierenden in den jeweiligen Einrichtungen tätig. Es besteht jedoch für sie tariflich geregelter Urlaubsanspruch. Dieser Urlaub muss in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen vollschulischer Erzieherausbildung und PivA-Ausbildung?
Die Unterschiede bei der PivA Ausbildung liegen in der geänderten Unterrichtsform. Hier werden Sie als PivA Auszubildende in jeder Arbeitswoche je nach Ausbildungsstand einige Tage in der Schule als auch in Ihren Praxisstellen sein. Zudem wird diese Ausbidlungsform vergütet. Dabei jedoch bleiben Unterrichtsinhalte und der Rahmenlehrplan für die Studierenden identisch zur Vollzeitausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in.

Wie sind die Aufnahmevoraussetzungen?
Die Zugangsvoraussetzungen sind identisch mit allen Ausbildungsformen zur/zum Erzieher*in.

Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus?
Die Bewerbung für die PivA Ausbildung erfolgt zweigleisig. Zum einen müssen Sie Ihre Bewerbung an der Fachschule für Sozialwesen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Die Käthe-Kollwitz-Schule führt die Prüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und das Aufnahmeverfahren durch. Parallel hierzu bewerben Sie sich bei einem Träger um eine Ausbildungsstelle. Ein Ausbildungsplatz kann nur von Trägern angeboten werden, die einen Kooperationsvertrag mit der Käthe-Kollwitz-Schule abgeschlossen hat. Erst wenn eine Zusage auf die PivA-Stelle durch den Träger erteilt worden ist, kann die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen erfolgen und die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in beginnen.

Unsere Kooperationspartner für die PivA Ausbildung im Schuljahr 21/22
Hier finden Sie die Träger, die bereits sicher Ausbildingsplätze haben zusagen können. Weitere Träger sind derzeit in der Personlaplanung und es werden sicherlich weitere Stellen geschaffen.

 

Unsere Kooperationspartner für die PivA Ausbildung im Schuljahr 20/21
Im Schuljahr 20/21 haben folgende Träger Interesse bekundet, im Rahmen einer PivA Ausbildung einen oder mehrere Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:

Hier finden Träger wichtige Hinweise zum Förderprogramm des Landes Hessen.

Schwerpunkt

Auch die PivA Klasse hat einen "Schwerpunkt", ähnlich der Vollzeitklassen. Dies ist in diesem Fall der Natur-Wissen schaffen Schwerpunkt. Entsprechend werden den angehenden Erzieher*innen dieser Klasse Themen der Natrupädagogik, Ökologie und den Naturwissenschaften vermittelt.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen nochmals auf unserem Flyer.

Mit Fragen zur PivA Ausbildung können Sie sich per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!an Herrn Freiling-Heiner und Herrn Otterbein wenden.

 

1 Rechtsgrundlage: Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen in der jeweils gültigen Fassung.

FSP Kontakt

Frau Jochmann, Frau Dahl und Frau Weitzel: Kontakt

Telefonische Sprechzeiten unter 06421 685850:

• Frau Dahl: 

Donnerstags ab 31.03. von 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr.

• Frau Weitzel: 

Montags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Anmeldeformular (Anmeldung bis 15. Februar)

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