Voraussetzungen der Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen (§3V0)

Die Fachschule für Sozialpädagogik kann mit verschiedenen schulischen und beruflichen Vorerfahrungen besucht werden. Ihre persönliche Eignung für den Beruf können Sie anhand dieser Entscheidungshilfen überprüfen.

Für BewerberInnen die ihre Schulabschlüsse im nicht deutschsprachigen Raum absolviert haben gilt: Um an der Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen zu werden, müssen Sie Deutsch-Sprachkenntnisse auf dem Qualitätsniveau „C1“ nachweisen. Sollten Sie lediglich das „B2“ Niveau nachweisen können, so müssen Sie den „C 1“ Nachweis im Wahlbereich (durch Belegung des Wahlunterrichtes im Fach „Deutsch“) oder durch Belegung eines externen Kurses während der Ausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt nachweisen. Informationen zum Erwerb des Sprachniveaus finden Sie hier.

Im folgenden können Sie entsprechend Ihres Werdegangs nachlesen, welche Vorraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber zu erbringen haben. Die Grafik gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten.

Schaubild über den Zugang zur Erzieherausbildung

1. Sie haben die zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin/dem Sozialassistenten oder eine andere mindestens zweijährige sozialpädagogische/sozialpflegerische Ausbildung absolviert

Für die Anmeldung müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • einen beglaubigten Nachweis über einen Realschulabschluss oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder ein gleichwertiges Zeugnis 
  • einen beglaubigten Nachweis über die Ausbildung als SozialassistentIn oder eine mind. zweijährige sozialpädagogische/sozialpflegerische Ausbildung
  • ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (dieses muss erst nach der Zusage der Schule beantragt werden)
  • die ausgefüllte ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bitte erst zu Beginn der Ausbildung vorlegen, da die Bescheinigung durch den Arzt/die Ärztin nicht älter als zwei Monate sein darf.

 

oder

2. Sie können eine Feststellungsprüfung die zur Zulassung an der Fachschule für Sozialpädagogik berechtigt ablegen. Dies können Sie, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

A) Sie haben ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife

  • einen beglaubigten Nachweis über ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • mindestens 3 Monate Praxistätigkeit (nicht Elternzeit)
  • ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (dieses muss erst nach der Zusage der Schule beantragt werden)
  • die ausgefüllte ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bitte erst zu Beginn der Ausbildung vorlegen, da die Bescheinigung durch den Arzt/die Ärztin nicht älter als zwei Monate sein darf.

B) Sie können 3 Jahre sozialpädagogische/pflegerische Tätigkeit nachweisen

Hierzu müssen Sie folgende Nachweise erbringen

  • einen beglaubigten Nachweis über einen Realschulabschluss oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder ein gleichwertiges Zeugnis 
  • zusätzlich müssen 3 Jahre sozialpädagogische/pflegerische Tätigkeit nachgewiesen werden:
    - Bedingung hierfür ist, dass die Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt wurde
    - Hierbei sind folgende Möglichkeiten anrechenbar auf die drei Jahre bis zu einer Dauer von insgesamt 24 Monaten:
    - Kindererziehung oder häusliche Pflege/Erziehung in der Familie max. 1 Jahr,
    - Zivildienst/FSJ/Au Pair max. 1Jahr
    - sozialpädagogisches Vollzeitpraktikum max 1 Jahr
    - ehrenamtliche Tätigkeit max. 1 Jahr (hier werden für jeden Monat in Vollzeit gearbeitete ehrenamtliche Tätigkeit 140 Stunden berechnet.
  • ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (dieses muss erst nach der Zusage der Schule beantragt werden)
  • die ausgefüllte ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bitte erst zu Beginn der Ausbildung vorlegen, da die Bescheinigung durch den Arzt/die Ärztin nicht älter als zwei Monate sein darf.

Zur Pürfung Ihrer Unterlagen senden Sie uns bitte Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen im Vorfeld zu. Eine Beglaubigung der Zeugnisse ist hierfür noch nicht erforderlich.

C) Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung

  • einen beglaubigten Nachweis über einen Realschulabschluss oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder ein gleichwertiges Zeugnis
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung entsprechend DQR 4 (2 ½ - 3 jährige Ausbildung)
  • plus mindestens 3 Monate Praxistätigkeit (hier ist keine Elternzeit anrechenbar)
  • ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (dieses muss erst nach der Zusage der Schule beantragt werden)
  • die ausgefüllte ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bitte erst zu Beginn der Ausbildung vorlegen, da die Bescheinigung durch den Arzt/die Ärztin nicht älter als zwei Monate sein darf.

D) Sie können eine Tätigkeit als Tagespflegeperson nachweisen

  • einen beglaubigten Nachweis über ein Realschulabschluss oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder ein gleichwertiges Zeugnis
  • Sie können eine Tätigkeit als Tagespflegeperson nachweisen.
    Diese muss:
    - eine Mindestdauer von 33 Monaten haben
    - und muss vom Jugendamt anerkannt sein
  • und Sie müssen eine mindestens dreimonatige Vollzeitberufstätigkeit oder ein Vollzeitpraktikum in der sozialpädagogischen Praxis nachweisen
  • ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (dieses muss erst nach der Zusage der Schule beantragt werden)
  • die ausgefüllte ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bitte erst zu Beginn der Ausbildung vorlegen, da die Bescheinigung durch den Arzt/die Ärztin nicht älter als zwei Monate sein darf.

Zur Pürfung Ihrer Unterlagen senden Sie uns bitte Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen im Vorfeld zu. Eine Beglaubigung der Zeugnisse ist hierfür noch nicht erforderlich. 

E) Zugangsvoraussetzungen für die berufsbegleitende Erzieherausbildung

Dieser Ausbildungsgang richtet sich an Menschen, die seit längerer Zeit arbeitssuchend sind, längere anderweitige berufliche Vorerfahrungen mitbringen oder an solche, die sich beruflich neu orientieren wollen. Diese Ausbildung wird in Kooperation mit „Arbeit und Bildung", der Agentur für Arbeit und dem Kreis Jobcenter durchgeführt.

In einem Vorkurs bei „Arbeit und Bildung" werden sozialpädagogische Praxiserfahrungen ermöglicht sowie theoretische Grundlagen erlernt. Nach einer Eingangsprüfung fundieren Sie Ihr Wissen an zwei Schultagen in der Käthe-Kollwitz-Schule und praktizieren drei Tage in der Woche in sozialpädagogischen Praxiseinrichtungen. Genauere Angaben finden Sie hier.

Der Bewerbungsschluss für die Ausbildung ist der 15. Februar des jeweiligen Jahres.

Für alle Ausbildungsgänge können Berechtigte Gutscheine der Agentur für Arbeit oder der Kreis-Jobzentren beantragen und in der Käthe-Kollwitz-Schule als AZAV-zertifizierte Einrichtung einlösen. Eine Beratung über die Zulassung erfolgt fallbezogen direkt bei „Arbeit und Bildung" durch Herrn Preis, Telefon 06421 96360

 

FSP Kontakt

Frau Jochmann, Frau Dahl und Frau Weitzel: Kontakt

Telefonische Sprechzeiten unter 06421 685850:

• Frau Dahl: 

Donnerstags ab 31.03. von 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr.

• Frau Weitzel: 

Montags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Anmeldeformular (Anmeldung bis 15. Februar)

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