Voraussetzungen der Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen (§3V0)
Die Fachschule für Sozialpädagogik kann mit verschiedenen schulischen und beruflichen Vorerfahrungen besucht werden. Ihre persönliche Eignung für den Beruf können Sie anhand dieser Entscheidungshilfen überprüfen.
Für BewerberInnen die ihre Schulabschlüsse im nicht deutschsprachigen Raum absolviert haben gilt: Um an der Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen zu werden, müssen Sie Deutsch-Sprachkenntnisse auf dem Qualitätsniveau „C1“ nachweisen. Sollten Sie lediglich das „B2“ Niveau nachweisen können, so müssen Sie den „C 1“ Nachweis im Wahlbereich (durch Belegung des Wahlunterrichtes im Fach „Deutsch“) oder durch Belegung eines externen Kurses während der Ausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt nachweisen. Informationen zum Erwerb des Sprachniveaus finden Sie hier.
Im folgenden können Sie entsprechend Ihres Werdegangs nachlesen, welche Vorraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber zu erbringen haben. Die Grafik gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten.