Schulkonferenz

Aufgaben

  1. Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
  2. Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben. Die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden.

siehe dazu: § 128 - 132 Hessisches Schulgesetz

Mitglieder

Mitglieder der Schulkonferenz sind

1.die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender,

2.jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler

Um Kontakt mit den Mitgliedern der Schulkonferenz aufzunehmen, wenden Sie sich an das Sekretariat der KKS.