Konferenzen der Lehrkräfte
Aus der Konferenzordnung:
„Konferenzen der Lehrkräfte haben die Aufgabe, zusammen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter und der Schulkonferenz die Eigenverantwortung der Schule
[…]wahrzunehmen und weiterzuentwickeln. Sie sind im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für alle Angelegenheiten des Unterrichts und der Erziehung nach Maßgabe dieser Konferenzordnung zuständig. […]
Die Konferenzen der Lehrkräfte sollen das kollegiale und pädagogische Zusammenwirken der Lehrkräfte fördern. Dabei haben sie die pädagogische Freiheit der einzelnen Lehrkraft zu achten; diese findet ihre Grenzen an der Notwendigkeit gemeinschaftlicher Arbeit im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule.“
Teilkonferenzen