Konferenzen, Besprechungen, Versammlungen, Qualitätszirkel und Arbeitsgruppen

Montagnachmittag ist an der Käthe-Kollwitz-Schule Konferenzzeit.
Es findet grundsätzlich kein Unterricht statt.
Dafür halten sich alle Lehrkräfte diese Zeit für eventuelle Konferenz- und sonstige Besprechungstermine frei.

Ein Mittagessen erhalten die Lehrkräfte in der Regel nach der 6. Stunde bei "Käthes" Chat.

Im Jahresterminplan werden möglichst schon zu Schuljahresbeginn alle Termine für Konferenzen, Qualitätszirkel und Arbeitsgemeinschaften festgelegt und veröffentlicht.

Der rechtliche Rahmen ist im Hessischen Schulgesetz und der Hessischen Konferenzordnung geregelt.

 

Welche Arten von offiziellen Zusammenkünften gibt es?

 

 Zusammenkünfte der Lehrkräfte  Lehrkräfte, Schüler/innen und Eltern
  • Gesamtkonferenz
  • Teilkonferenzen
    • Abteilungskonferenzen
    • Schulformkonferenzen
    • Klassenkonferenzen
    • Fachbereichskonferenzen
    • Fachkonferenzen
  • Dienstbesprechungen
 
 

 

Sind Schüler- bzw. Elternvertreter/innen berechtigt, an Lehrer- Konferenzen teilzunehmen?

 

Schülervertretung

Die Klassensprecher/innen und deren Stellvertreter können an den Klassenkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-und Versetzungskonferenzen sowie Konferenzen über Ordnungsmaßnahmen mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher, die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schülerrats können an den Gesamtkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen.
An den sonstigen Konferenzen der Lehrkräfte, mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen sowie Konferenzen über Ordnungsmaßnahmen und solcher Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer behandelt werden, können bis zu drei Beauftragte des Schülerrats teilnehmen. Dies gilt mit der Maßgabe, dass die Konferenzen die Schülervertreterinnen und Schülervertreter, die ihre Pflicht zur Verschwiegenheit verletzen, auf Dauer oder Zeit von der weiteren Teilnahme ausschließen können.

Elternvertretung

Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. An den sonstigen Konferenzen der Lehrkräfte mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen und solcher Konferenzen, an denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer, Ordnungsmaßnahmen behandelt werden, können bis zu drei Beauftragte des Schulelternbeirats teilnehmen.